Kurzfassung

Die Räume des Queeren Zentrum Tübingen (QZT) sind inklusiv. Diskriminierendes Verhalten dulden wir nicht. Wir gehen sorgsam miteinander und mit den Räumen um. Die Hausordnung gilt für die physischen Räume aber auch Online-Präsenzen wie den Chat.

Be excellent to each other!

Miteinander

Die Räume des QZT sind inklusiv und sollen, allen unabhängig ihres Alters, ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihres Einkommens oder ihrer Religion offen stehen.

Wir gehen respektvoll miteinander um und passen aufeinander auf. Wir gehen selbstverantwortlich mit unseren Grenzen um und respektieren die Grenzen Anderer.

Aufzeichnungen jeglicher Art (Foto, Video, Ton) sind im QZT nur mit Einwilligung aller aufgezeichneten Personen gestattet.

Persönliche Informationen schützen wir und tragen sie nicht nach außen. Insbesondere muss darauf geachtet werden keine Personen fremd zu outen.

Wir versuchen behinderten Menschen Zugang zu unseren Räumen zu ermöglichen und sind alle dafür verantwortlich vorhandene Barrieren abzubauen.

In unseren Räumen ist klein Platz für Queerfeindlichkeit, Rassismus, Ableismus, Antifeminismus, Antisemitismus oder andere Diskriminierungsformen. Menschenfeindliche Ideologien und die Verbreitung oder Unterstützung dieser stellen wir uns entgegen.

Verhalten das außerdem unangebracht ist umfasst

  • Verletzende Bemerkungen in Bezug auf Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexuelle Orientierung, Behinderungen, psychische Erkrankungen, Neuro(a)typizität, äußere Erscheinung, Körperbau, Alter, Hautfarbe, ethnische Zugehörigkeit oder Religion.
  • Unerwünschte Bemerkungen bezüglich der Lebensweise einer Person, z.B. in Bezug auf Ernährung, Gesundheit, Kindererziehung, Drogen oder Arbeitsverhältnis.
  • Misgendering oder die Benutzung von „toten“ oder abgelegten Namen.
  • Unnötige oder off-topic pornografische Bilder oder sexuelles Verhalten in Bereichen, wo dies nicht angemessen ist.
  • Physisches Berühren oder simuliertes Berühren (z.B. schriftliche Beschreibungen wie „*hug*“) ohne Einverständnis oder nach Aufforderung, dies zu unterlassen.
  • Androhung von Gewalt.
  • Anstiftung zur Gewalt gegen eine Person, einschließlich des Ermunterns einer Person zu Selbsttötung oder Selbst-Verletzung.
  • Vorsätzliche Einschüchterung.
  • Stalking oder Verfolgung.
  • Andauernde Unterbrechung einer Diskussion oder Unterhaltung.
  • Unerwünschte sexuelle Aufmerksamkeit.
  • Fortwährender, unangebrachter sozialer Kontakt, z.B. das Erbitten/Voraussetzen eines unangebrachten Grads der Vertrautheit mit anderen.
  • Fortgesetzte, direkte Kommunikation nachdem erbeten wurde, dies zu unterlassen.
  • Das Veröffentlichen von nicht-belästigender, privater Korrespondenz.

Falls du dir nicht sicher bist, ob dein Verhalten angemessen ist, frage bitte nach und stelle sicher, dass alle Anwesenden mit diesem Verhalten einverstanden sind. Nur „ja“ heißt „ja“!

Von Beteiligten, die dazu aufgefordert werden, unangemessenes Verhalten unterlassen, wird erwartet, dass sie das sofort tun. Wenn du solches Verhalten beobachtest, wird erwartet, dass du nach Möglichkeit sofort einschreitest, beispielsweise indem du dieses Verhalten unterbrichst, die Hausordnung hinweist, betroffenen Personen Beistand leistest oder Dritte zur Unterstützung der Betroffenen Person hinzuziehst.

Auch Handlungen, die du aus deinem Umfeld als unproblematisch kennst, können für andere störend sein. Wenn du darauf hingewiesen wirst, erwarten wir, dass du Verantwortung und Rücksicht zeigst.

Räume und Organisatorisches

Wir gehen sorgsam mit den Räumen und deren Ausstattung um, genauso mit Sachen anderer Personen. Alle Menschen im Queeren Zentrum sind für die Sauberkeit mitverantwortlich.

Tiere sind in unseren Räumen nicht erlaubt, Ausnahme sind ausgebildete/in Ausbildung befindliche Assistenztiere.

Drogenkonsum1 ist in unseren Räumen prinzipiell nicht erlaubt. Für einzelne Veranstaltungen/Zeiten werden Ausnahmen für Alkohol in unserem Kalender angekündigt. Auch sollen unsere Räume nicht in einem Rauschzustand besucht werden.

Wir bitten Menschen mit nicht-chronischen Krankheiten, bei denen Ansteckungsgefahr über Schmierinfektionen/Aerosole besteht (COVID-19, Schnupfen, etc..) für die Dauer der Krankheit nicht ins QZT zu kommen. Wir vertrauen darauf, dass Menschen das für sich selbstverantworlich einschätzen.

Es gilt das Jugendschutzgesetz.

Fluchtwege müssen freigehalten werden. Das Abbauen und/oder Modifizieren von Sicherheitseinrichtungen (z.B. Rauchmeldern, Feuerlöschern, Schilder) ist untersagt. Scheint eine Sicherheitseinrichtung nicht funktionsfähig zu sein, so ist dies umgehend einem Teammitglied mitzuteilen. Jegliche offene Flamme ist nicht erlaubt.

Das Übernachten im QZT ist nicht erlaubt, außer bei entsprechenden Events.

Ruheräume werden geachtet.

Umgang mit Konflikten/Missachtung unserer Hausordnung

In akuten Situationen können alle Personen mit Schlüssel zum QZT einen temporären Ausschluss aus den Räumen bis zum nächsten Plenum oder kürzer aussprechen. Dieser muss an den Rest des Teams kommuniziert werden.

Der Ausschluss gilt bis zum nächsten Plenum in dem er aufgehoben oder in einen dauerhaften Ausschluss umgewandelt wird. Die Person wird darüber informiert und hat die Möglichkeit in einem folgenden Plenum Einspruch zu erheben. Der Ausschluss gilt bis zur Aufhebung durch das Plenum.

Gegen ein Ausschluss kann bei einem Plenum Einspruch erhoben werden. Ein bestehender Ausschluss ist aber gültig, bis dieses durch einen Beschluss des Plenums aufgehoben wird.

Inspiriert durch:

1Hier sind alle Drogen z.B. Alkohol, Nikotin, Cannabis, LSD etc.. gemeint. Ausgenommen ist Koffein, nicht gemeint sind Medikamente.